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Erbengemeinschaft
§§ 2032, 2042 BGB · § 198 BewG
Ein Wert, auf den sich alle stützen können.
Was über den Wert entscheidet
Ein neutrales Gutachten ersetzt die Einigung über die Zahl
Der Nachweis nach § 198 BewG kann Erbschaftsteuer senken
Bewertet wird zum Todestag, nicht zum heutigen Tag
Prüfpunkte
Erbschein oder Testament zur Feststellung der Beteiligten
Stichtag des Erbfalls und Zustand zu diesem Zeitpunkt
Bereits vorliegende Wertermittlungen des Finanzamts
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