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Haus auf Erbbaurecht
Haus auf Erbbaurecht
ErbbauRG · § 41 ImmoWertV
Das Gebäude gehört Ihnen, der Grund nicht.
Was über den Wert entscheidet
Die Restlaufzeit wirkt stärker als die Höhe des Erbbauzinses
Die Entschädigungsregelung bei Heimfall ist wertbestimmend
Die Finanzierung ist regelmäßig schwieriger als bei Volleigentum
Prüfpunkte
Erbbaurechtsvertrag: Laufzeit, Zins, Anpassung, Heimfall
Vereinbarte Entschädigung für das Bauwerk bei Zeitablauf
Zustimmungsvorbehalte des Grundstückseigentümers
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