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Eheliches Miteigentum
Eheliches Miteigentum
§§ 1373 ff. BGB (Zugewinnausgleich)
Der Stichtag entscheidet mehr als der Markt.
Was über den Wert entscheidet
Der Wert wird auf einen zurückliegenden Stichtag ermittelt
Beide Seiten können denselben Sachverständigen beauftragen
Die Herleitung muss der Gegenseite standhalten
Prüfpunkte
Datum der Zustellung des Scheidungsantrags
Zustand des Objekts zum Stichtag, nicht heute
Verwendungen eines Ehegatten seit dem Stichtag
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