Eine Erbengemeinschaft in Apolda braucht einen Wert, der sowohl die Auseinandersetzung unter den Miterben trägt als auch gegenüber dem Finanzamt standhält. Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den typisierten Bedarfswert an, der regelmäßig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Geoportal Thüringen öffnen