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Erbengemeinschaft · Waldkirchen

Erbengemeinschaft in Waldkirchen bewerten lassen

Eine Erbengemeinschaft in Waldkirchen braucht einen Wert, der sowohl die Auseinandersetzung unter den Miterben trägt als auch gegenüber dem Finanzamt standhält. Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den typisierten Bedarfswert an, der regelmäßig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.

§§ 2032, 2042 BGB · § 198 BewG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Waldkirchen

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Braucht jeder Miterbe ein eigenes Gutachten?
Nein, und es wäre kontraproduktiv. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist genau darauf angelegt, von allen Seiten akzeptiert zu werden.
Zum Todestag oder zu heute?
Für die Erbschaftsteuer zum Todestag. Für die Auseinandersetzung untereinander ist oft der aktuelle Wert relevanter — beides lässt sich in einem Auftrag abbilden.

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