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Erbengemeinschaft · Heiligenmoschel

Erbengemeinschaft in Heiligenmoschel bewerten lassen

Eine Erbengemeinschaft in Heiligenmoschel braucht einen Wert, der sowohl die Auseinandersetzung unter den Miterben trägt als auch gegenüber dem Finanzamt standhält. Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den typisierten Bedarfswert an, der regelmäßig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.

§§ 2032, 2042 BGB · § 198 BewG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Heiligenmoschel

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Braucht jeder Miterbe ein eigenes Gutachten?
Nein, und es wäre kontraproduktiv. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist genau darauf angelegt, von allen Seiten akzeptiert zu werden.
Zum Todestag oder zu heute?
Für die Erbschaftsteuer zum Todestag. Für die Auseinandersetzung untereinander ist oft der aktuelle Wert relevanter — beides lässt sich in einem Auftrag abbilden.

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