Eine Erbengemeinschaft in Aarbergen braucht einen Wert, der sowohl die Auseinandersetzung unter den Miterben trägt als auch gegenüber dem Finanzamt standhält. Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den typisierten Bedarfswert an, der regelmäßig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS Hessen öffnen