Eine Erbengemeinschaft in Loxstedt braucht einen Wert, der sowohl die Auseinandersetzung unter den Miterben trägt als auch gegenüber dem Finanzamt standhält. Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den typisierten Bedarfswert an, der regelmäßig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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