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Haus auf Erbbaurecht · Bergkirchen

Haus auf Erbbaurecht in Bergkirchen bewerten lassen

Ein Haus auf Erbbaurecht in Bergkirchen wird nach § 41 ImmoWertV getrennt bewertet. Entscheidend ist die Restlaufzeit: je näher das Vertragsende, desto stärker bestimmt die vereinbarte Entschädigung für das Bauwerk den Wert — und nicht mehr das Haus selbst.

ErbbauRG · § 41 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Bergkirchen

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wie stark mindert das Erbbaurecht den Wert?
Das hängt fast vollständig an der Restlaufzeit und an der Entschädigungsklausel. Bei langer Restlaufzeit und guter Entschädigungsregelung ist der Abstand zum Volleigentum gering, bei kurzer Restlaufzeit sehr groß.
Kann ich den Grund später kaufen?
Nur wenn der Eigentümer verkaufen will — ein Anspruch besteht in der Regel nicht. Ein vereinbartes Ankaufsrecht wäre werterhöhend und steht im Vertrag.

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