Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der heutige. In Unterstadion kann das je nach Marktentwicklung einen erheblichen Unterschied machen — und ist der häufigste Grund, warum eine Maklereinschätzung hier nicht trägt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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