Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der heutige. In Bitburg kann das je nach Marktentwicklung einen erheblichen Unterschied machen — und ist der häufigste Grund, warum eine Maklereinschätzung hier nicht trägt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen