Bei Alleineigentum in Altenkirchen ist die Bewertung am geradlinigsten: ein Eigentümer, eine Entscheidung. Zu prüfen bleiben die Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs, die den Verkehrswert unabhängig von der Eigentumsform mindern können.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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