Bei Alleineigentum in Bocholt ist die Bewertung am geradlinigsten: ein Eigentümer, eine Entscheidung. Zu prüfen bleiben die Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs, die den Verkehrswert unabhängig von der Eigentumsform mindern können.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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