Der Preis steht im Exposé, der Wert nicht. Eine Bewertung vor dem Notartermin sagt, ob die Forderung zur Substanz passt — und was an Instandhaltung in den ersten Jahren tatsächlich ansteht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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