Etwa die Hälfte der Aufträge kommt nicht von Eigentümern, sondern von jemandem, der beruflich eine Bewertung braucht: Anwältin, Steuerberater, Nachlassverwaltung, Bank. Jede Gruppe braucht einen anderen Nachweis.
Wert für Finanzamt und Auseinandersetzung.
Wissen, was das Haus wirklich wert ist.
Gutachten, die vor Gericht tragen.
Bedarfswert, AfA, Restnutzungsdauer.
Beleihungswert und Marktwert.
Bewertung im Auftrag des Nachlasses.
Öffentlich bestellt und vereidigt.
Ertragswert statt Bauchgefühl.
Ein Wert, den beide Seiten akzeptieren.
Nachweis gegenüber dem Betreuungsgericht.
Mietwert, Modernisierung, Substanz.
Vor der Unterschrift, nicht danach.
Übertragen, ohne zu viel zu versteuern.
Gebäudewert statt Unterversicherung.
Belastbare Zahlen für die Eigentümerversammlung.