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Gerichte und Behörden · Winsen (Aller)

Haus bewerten lassen in Winsen (Aller) — für Gerichte und Behörden

Für gerichtliche Verfahren und behördliche Anlässe zählt die Bestellung ebenso wie das Gutachten selbst. Die Herleitung wird so geführt, dass sie in der mündlichen Verhandlung erläutert werden kann.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 29308 Winsen (Aller)

Was gerichte und behörden in Winsen (Aller) konkret brauchen

Bodenrichtwert für Winsen (Aller) — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Winsen (Aller)?
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand und in Anlehnung an die HOAI nach dem ermittelten Wert. Für ein Kurzgutachten ist es deutlich geringer als für ein Vollgutachten nach ImmoWertV. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Winsen (Aller)?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Werte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist eine Rechengröße, kein Verkehrswert: er beziffert den Boden, nicht das Gebäude darauf.
Ist das Gutachten vor dem Finanzamt und vor Gericht verwendbar?
Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und in gerichtlichen Verfahren eingereicht werden können.

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