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Erben und Erbengemeinschaften · Geislingen an der Steige

Haus bewerten lassen in Geislingen an der Steige — für Erben und Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 73312 Geislingen an der Steige

Was erben und erbengemeinschaften in Geislingen an der Steige konkret brauchen

Bodenrichtwert für Geislingen an der Steige — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Geislingen an der Steige?
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand und in Anlehnung an die HOAI nach dem ermittelten Wert. Für ein Kurzgutachten ist es deutlich geringer als für ein Vollgutachten nach ImmoWertV. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Geislingen an der Steige?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Werte über BORIS-BW veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist eine Rechengröße, kein Verkehrswert: er beziffert den Boden, nicht das Gebäude darauf.
Ist das Gutachten vor dem Finanzamt und vor Gericht verwendbar?
Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und in gerichtlichen Verfahren eingereicht werden können.

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