In der Innenstadt von Röhrmoos trägt der Bodenwert einen überdurchschnittlichen Anteil am Gesamtwert, während die Grundstücksfläche klein ausfällt. Stellplatz, Lärmbelastung und Denkmalschutz entscheiden hier häufiger über den Preis als die Wohnfläche.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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