In der Innenstadt von Stromberg trägt der Bodenwert einen überdurchschnittlichen Anteil am Gesamtwert, während die Grundstücksfläche klein ausfällt. Stellplatz, Lärmbelastung und Denkmalschutz entscheiden hier häufiger über den Preis als die Wohnfläche.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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