In der Innenstadt von Bremen trägt der Bodenwert einen überdurchschnittlichen Anteil am Gesamtwert, während die Grundstücksfläche klein ausfällt. Stellplatz, Lärmbelastung und Denkmalschutz entscheiden hier häufiger über den Preis als die Wohnfläche.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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