In der Innenstadt von Leipzig trägt der Bodenwert einen überdurchschnittlichen Anteil am Gesamtwert, während die Grundstücksfläche klein ausfällt. Stellplatz, Lärmbelastung und Denkmalschutz entscheiden hier häufiger über den Preis als die Wohnfläche.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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