Ein Hanggrundstück in Itterbeck bringt Aussicht und Belichtung, aber auch aufwendigere Gründung, Stützmauern und Entwässerung. Beides gehört getrennt bewertet: der Lagevorteil im Bodenwert, der Mehraufwand als besonderes objektspezifisches Merkmal.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS Niedersachsen öffnen