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Neubau ab 2002 · Gars a. Inn

Neubau ab 2002 in Gars a. Inn bewerten lassen

Bei jüngeren Häusern in Gars a. Inn spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.

§ 38 ImmoWertV · GEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Gars a. Inn

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Ist ein Neubau in Gars a. Inn einfacher zu bewerten?
In der Substanz ja, in der Ausstattung nicht. Die Spannbreite zwischen einfachem und gehobenem Standard ist bei Neubauten größer als der Alterseffekt.
Zählen laufende Förderungen mit?
Sie können den Wert erhöhen, binden aber auch — etwa an Haltefristen oder Nutzungsauflagen. Beides gehört ins Gutachten.

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