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Neubau ab 2002 · Insheim

Neubau ab 2002 in Insheim bewerten lassen

Bei jüngeren Häusern in Insheim spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.

§ 38 ImmoWertV · GEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Insheim

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Ist ein Neubau in Insheim einfacher zu bewerten?
In der Substanz ja, in der Ausstattung nicht. Die Spannbreite zwischen einfachem und gehobenem Standard ist bei Neubauten größer als der Alterseffekt.
Zählen laufende Förderungen mit?
Sie können den Wert erhöhen, binden aber auch — etwa an Haltefristen oder Nutzungsauflagen. Beides gehört ins Gutachten.

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