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Neubau ab 2002 · Gingen an der Fils

Neubau ab 2002 in Gingen an der Fils bewerten lassen

Bei jüngeren Häusern in Gingen an der Fils spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.

§ 38 ImmoWertV · GEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Gingen an der Fils

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Ist ein Neubau in Gingen an der Fils einfacher zu bewerten?
In der Substanz ja, in der Ausstattung nicht. Die Spannbreite zwischen einfachem und gehobenem Standard ist bei Neubauten größer als der Alterseffekt.
Zählen laufende Förderungen mit?
Sie können den Wert erhöhen, binden aber auch — etwa an Haltefristen oder Nutzungsauflagen. Beides gehört ins Gutachten.

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