Bei jüngeren Häusern in Bremen spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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