Bei jüngeren Häusern in Malchow spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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