Bei jüngeren Häusern in Cottbus spielt die Alterswertminderung kaum eine Rolle; hier entscheiden Ausstattungsstandard, Grundstück und Lage. Bei sehr jungen Objekten sind zusätzlich Gewährleistungsfristen und offene Mängel aus der Bauabnahme relevant.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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