Die Baujahre bis zur ersten Wärmeschutzverordnung sind in Eitelborn die mit dem regelmäßig höchsten energetischen Nachholbedarf. Dämmung, Fenster und Heizung stammen oft aus verschiedenen Jahrzehnten, was die Bewertung des Modernisierungsgrads aufwendiger macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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