Die Baujahre bis zur ersten Wärmeschutzverordnung sind in Marburg die mit dem regelmäßig höchsten energetischen Nachholbedarf. Dämmung, Fenster und Heizung stammen oft aus verschiedenen Jahrzehnten, was die Bewertung des Modernisierungsgrads aufwendiger macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS Hessen öffnen