Die Baujahre bis zur ersten Wärmeschutzverordnung sind in Bremen die mit dem regelmäßig höchsten energetischen Nachholbedarf. Dämmung, Fenster und Heizung stammen oft aus verschiedenen Jahrzehnten, was die Bewertung des Modernisierungsgrads aufwendiger macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschuss Bremen öffnen