Zugewinnausgleich-Rechner
Was bei der Scheidung auszugleichen ist
Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten nach §§ 1373 ff. BGB, das Anfangsvermögen auf den Kaufkraftstand am Stichtag hochgerechnet. Die Hälfte des Überschusses ist die Ausgleichsforderung.
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01Frage
Endvermögen Ehegatte A*
Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Immobilie zum Verkehrswert.
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