07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Rechner
Kontakt
Termin buchen

Abschreibung erhöhen

Was eine kürzere Restnutzungsdauer jährlich bringt.

Der Fiskus schreibt Wohngebäude pauschal über 50 Jahre ab. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen — und damit jedes Jahr mehr abzuschreiben. Der Nachweis dafür ist ein Gutachten.

  • In 2 Minuten fertig — nur wenige Angaben nötig, Ergebnis sofort.
  • PDF-Auswertung per E-Mail — detaillierte Ergebnisse zum Archivieren.
  • DSGVO-konform — Daten werden ausschließlich zur Berechnung verwendet.
  • 100 % kostenlos — keine versteckten Kosten, keine Abofalle.
Schritt 1 / 520%
01Frage

Gebäudewert*

Nur das Gebäude, ohne Grund und Boden — der wird nicht abgeschrieben.

10.0001.000.000

Drücken Sie Enter zum Fortfahren

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen