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Restnutzungsdauer · Oderwitz

Restnutzungsdauer in Oderwitz — was das für den Wert bedeutet

Die Restnutzungsdauer ist die Zeit, in der das Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Weicht sie nach unten von der typisierten Annahme ab, lässt sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG eine kürzere Abschreibungsdauer ansetzen — die Finanzverwaltung verlangt dafür ein Gutachten, keine Schätzung.

§ 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 · § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Oderwitz, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Oderwitz

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

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Häufige Fragen

Mindert restnutzungsdauer den Wert in Oderwitz immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Oderwitz?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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