Am Rand von Arrach verschiebt sich das Verhältnis: mehr Grundstück, weniger Bodenwert je Quadratmeter, und die Anbindung an den Nahverkehr wird zum entscheidenden Lagemerkmal. Ausbaureserven auf dem eigenen Grundstück sind hier häufiger werthaltig.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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