Am Rand von Elmshorn verschiebt sich das Verhältnis: mehr Grundstück, weniger Bodenwert je Quadratmeter, und die Anbindung an den Nahverkehr wird zum entscheidenden Lagemerkmal. Ausbaureserven auf dem eigenen Grundstück sind hier häufiger werthaltig.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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