Im Umland von Großerlach ist die Fläche günstig, aber die Zahl der Vergleichsfälle klein. Genau das macht die Bewertung anspruchsvoller: Wo wenige Kauffälle vorliegen, trägt das Vergleichswertverfahren nicht allein, und der Sachwert gewinnt an Gewicht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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