Im Umland von Bremen ist die Fläche günstig, aber die Zahl der Vergleichsfälle klein. Genau das macht die Bewertung anspruchsvoller: Wo wenige Kauffälle vorliegen, trägt das Vergleichswertverfahren nicht allein, und der Sachwert gewinnt an Gewicht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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