Häuser dieser Jahrgänge in Eimeldingen wurden nach den ersten Wärmeschutzverordnungen gebaut und sind technisch grundsolide. Nach zwei bis vier Jahrzehnten stehen jedoch Dach, Fenster und Heizung gleichzeitig zur Erneuerung an — das ist planbar und deshalb gut bezifferbar.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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