Häuser dieser Jahrgänge in Mühlheim am Main wurden nach den ersten Wärmeschutzverordnungen gebaut und sind technisch grundsolide. Nach zwei bis vier Jahrzehnten stehen jedoch Dach, Fenster und Heizung gleichzeitig zur Erneuerung an — das ist planbar und deshalb gut bezifferbar.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS Hessen öffnen