Häuser dieser Jahrgänge in Mülheim an der Mosel wurden nach den ersten Wärmeschutzverordnungen gebaut und sind technisch grundsolide. Nach zwei bis vier Jahrzehnten stehen jedoch Dach, Fenster und Heizung gleichzeitig zur Erneuerung an — das ist planbar und deshalb gut bezifferbar.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen