Häuser in Marl aus der Zeit vor 1949 haben häufig eine solide Tragstruktur, aber Haustechnik und Dämmung aus einer anderen Zeit. Der Wert entscheidet sich am Modernisierungsgrad nach Anlage 2 ImmoWertV, nicht am Baujahr.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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