Häuser in Friedrichstadt, Koldenbüttel u.a. aus der Zeit vor 1949 haben häufig eine solide Tragstruktur, aber Haustechnik und Dämmung aus einer anderen Zeit. Der Wert entscheidet sich am Modernisierungsgrad nach Anlage 2 ImmoWertV, nicht am Baujahr.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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