Häuser in Boizenburg, Gresse, Greven u.a. aus der Zeit vor 1949 haben häufig eine solide Tragstruktur, aber Haustechnik und Dämmung aus einer anderen Zeit. Der Wert entscheidet sich am Modernisierungsgrad nach Anlage 2 ImmoWertV, nicht am Baujahr.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS-D öffnen